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BERATUNGSFELDER
Das Wohnungseigentumsrecht gehört zum Kernbereich unserer Tätigkeit. Die komplexe und erheblich durch Rechtsprechung gekennzeichnete Materie stellt hohe Anforderungen an Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Erwerber. Wir beraten in allen relevanten Fragen dieses Rechtsgebietes. Die enge Begleitung von WEG-Verwaltern soll eine rechtssichere Verwaltung fördern. Wir wirken mit bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Wohnungseigentumskaufverträgen.
IMMOBILIENRECHT/BAUTRÄGERRECHT
PIRVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
ZWANGSVERWALTUNGS- UND ZWANGSVERSTEIGERUNGSRECHT
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