BERATUNGSFELDER
IMMOBILIENRECHT/BAUTRÄGERRECHT
Wir beraten beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien. Wir evaluieren die rechtlichen Risiken zeigen Gestaltungsmöglichkeiten und sorgen für die Umsetzung durch den Notar.
Wir unterstützen und beraten umfassend bei der Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum und bei allen Fragen des Bauträgerrechts, auch im Anwendungsbereich der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Wir prüfen Teilungserklärungen und optimieren sie auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht, um so Fallstricke und Haftungsrisiken zu vermeiden und die Gründung von Wohnungseigentümergemeinschaften auf eine solide rechtliche Basis zu stellen.
PIRVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
ZWANGSVERWALTUNGS- UND ZWANGSVERSTEIGERUNGSRECHT