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BERATUNGSFELDER
IMMOBILIENRECHT/BAUTRÄGERRECHT
PRIVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Im privaten Baurecht betreuen wir Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung und der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen. Wir beraten bei allen Fragestellungen der VOB/B und entwickeln Strategien zur Geltendmachung von Nachtragsansprüchen. Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich auf alle Fragenstellungen des Architekten- und Ingenieurrechts und der Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen nach der HOAI.
ZWANGSVERWALTUNGS- UND ZWANGSVERSTEIGERUNGSRECHT
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